Gedankenkunst Tattoostudio
Anschrift: Bahnhofstraße 45, 57518 Betzdorf
1. Vor dem Termin
1.1. Terminsicherung und Anzahlung
1.1.1.
Nachdem mit dem Kunden ein Termin vereinbart wurde, hat der Kunde eine Anzahlung zu leisten. Diese dient als Terminsicherung und wird am Stichtag mit dem Gesamtpreis verrechnet.
Die Anzahlung deckt die Kosten für die vor dem Termin geleistete Arbeit. Dazu gehört beispielsweise die Beratung des Kunden, die Terminierung und das Entwerfen des Wunschmotivs. Außerdem dient die Anzahlung als eine Terminausfallgebühr. Sie muss spätestens nach 5 Werktagen eingegangen sein, ansonsten verfällt der vereinbarte Termin.
1.1.2.
Es entsteht ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag, sobald der Entwurf für das zu stechende Motiv in Auftrag gegeben wurde und ein Termin zwischen Tätowierer und Kunde vereinbart wird.
1.1.3. Absage des Termins
Sollte der Kunde den Termin nicht wahrnehmen können, ist er dazu verpflichtet, dies dem Tätowierer 4 Werktage vor dem Termin schriftlich mitzuteilen, wodurch es möglich ist, die Anzahlung für einen neuen Termin zu verwenden. Andernfalls verfällt die Anzahlung.
Die Verlegung eines Termins ist maximal einmal möglich, danach verfällt die Anzahlung.
Sollte es dem Kunden kurzfristig durch Krankheit nicht möglich sein, den Termin wahrzunehmen, kann durch Vorlegen eines ärztlichen Attests der Termin aus Kulanz verschoben werden, ohne dass die Anzahlung verfällt. Dies gilt nicht für langfristige Attests, wie zum Beispiel nach einem Burn Out, einer OP und ähnliches. Im Falle einer Schwangerschaft kann auch hier die Anzahlung in Form eines Gutscheines ausgezahlt werden. Wurde bereits ein Entwurf erstellt, verfällt die Anzahlung.
1.2. Der Entwurf
1.2.1.
Der Entwurf kann erst am Termin gesichtet und besprochen werden.
1.2.2.
Sollten nach Anschauung des Entwurfs Änderungswünsche auftreten, werden diese selbstverständlich berücksichtigt.
1.2.3.
Sollten die Änderungswünsche den besprochenen preislichen Rahmen übersteigern, kann ein Mehraufwand über den vereinbarten Endpreis erhoben werden. Im Falle eines Mehraufwands wird dies dem Kunden vor der Änderung mitgeteilt.
1.3. Terminvorbereitung
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, ausgeschlafen, gesund und nüchtern zu dem Tattoo-Termin zu erscheinen. Außerdem sollte vor dem Termin eine gesunde und sättigende Mahlzeit zu sich genommen werden, damit der Kreislauf während dem Tätowieren stabil bleibt.
Mindestens einen Tag vor dem Termin sollte der Kunde keinen Alkohol, keine koffeinhaltigen Getränke, keine Drogen und keine die Blutgerinnung beeinflussende Medikamente (wie z.B. Aspirin) zu sich nehmen. Das Solarium oder eine Selbstbräunungscreme sollte eine Woche vor dem Tattoo-Termin nicht besucht/benutzt werden. Auch normales Sonnen sollte aufgrund der Gefahr eines Sonnenbrandes vermieden werden. Zudem darf kein Cortison oder Antibiotika eingenommen werden.
Der Tätowierer übernimmt keine Haftung im Falle der Berührung der Kleidung/Schuhe/Tasche des Kunden mit Tattoofarbe. Desinfektionsmittel, Blut o.ä… dem Kunden wird empfohlen, bei dem Tattoo-Termin alte und/oder schwarze Kleidung und Schuhe zu tragen.
Sollte der Kunde nicht in der gesundheitlichen/physischen Verfassung sein, den Termin wahrzunehmen und muss aufgrund dessen aufgefordert werden, das Studio zu verlassen, werden ihm die Kosten in Höhe des vereinbarten Gesamtpreises des Tattoos als Ausfallgebühr in Rechnung gestellt.
2. Während des Tattoo-Termins
2.1. Einverständniserklärung
Der Kunde hat vor dem Tätowieren eine Tattoo-Einverständniserklärung auszufüllen und zu unterschreiben. Hierbei verpflichtet sich der Kunde der Richtigkeit seiner Angaben. Der Kunde willigt ebenfalls dem Datenschutz zu.
2.2. Cover-up
Handelt es sich bei der Tätowierung um ein sog. Cover-up, kann der Tätowierer nicht dafür garantieren, dass das alte Tattoo sowie direkt nach dem Tätowieren als auch nach der Abheilung zu 100 Prozent nicht mehr zu sehen ist. Außerdem übernimmt der Tätowierer keine Haftung für die Folgen für eventuelle Wechselwirkungen zwischen der bereits vorhandenen und der neu tätowierten Tattoofarbe als auch für nicht vorhersehbare Reaktionen der Haut.
3. Nach dem Tattoo-Termin
3.1. Pflegeempfehlung
Damit das Tattoo gut abheilt, ist der Kunde dazu aufgerufen, sich an die Pflegeempfehlungen des Tätowierers zu halten. Diese Pflegeempfehlungen erhält jeder Kunde am Ende des Tattoo-Termins mündlich und ist online auf der Website des Studios einsehbar. Für eine Missachtung der Pflegehinweise wird keine Haftung übernommen.
3.2.
Unter Nachstechen versteht man eine punktuelle Nachbearbeitung zur Behebung kleiner Makel am Tattoo, die durch den Tätowierer entstanden sind. Zum Beispiel ein Bruch in einer Linie aufgrund zu geringer Stichtiefe.
Das erste Nachstechen ist kostenfrei (falls notwendig), hierbei muss der Termin zum Nachstechen spätestens 1 Jahr nach dem Tattoo-Termin zwischen Tätowierer und Kunden vereinbart werden. Ansonsten ist das Nachstechen kostenpflichtig.
Ebenfalls ist der Nachstich kostenpflichtig, wenn falsche Pflege/Nachsorge vom Kunden vorliegt und sich nicht an die Pflegehinweise des Tätowierers gehalten wurde.
Kann der Termin zum Nachstechen nicht wahrgenommen werden, gelten die Bestimmungen nach 1.1.3.
4. Urheberrecht
Das Urheberrecht liegt sowohl bei jeden Wanna-Do als auch bei jedem Entwurf eines Custom Designs bei dem jeweiligen Tätowierer, der dieses/diesen angefertigt hat. Es ist demnach nicht gestattet, diese als allgemeine Vorlagen zu verwenden und sich diese bei anderen Tätowierern stechen zu lassen. Auch durch die Anzahlung erwirbt der Kunde keinen Anspruch auf das Design.
5. Preis und Bezahlung
Der Preis gestaltet sich individuell je nach Größe, Motiv und Körperstelle.
Ein Preisrahmen wird im Vorfeld zwischen Tätowierer und Kunden kommuniziert. Der endgültige Preis ist vom Tätowierer zu ermitteln. Hierbei darf ohne vorherige Absprache mit dem Kunden kein Preis erhoben werden, der den im Vorfeld abgesprochenen Preisrahmen übersteigt.
Nachdem die Leistung erbracht wurde, ist die Entlohnung direkt und ausschließlich mit Bargeld, sowie in voller Höhe vorzunehmen. Vereinbarte Endpreise bzw. Sitzungsperiode sind in Euro inklusive 19 % MwSt.
7. Weitere Bestimmungen
Grundsätzlich werden nur Personen ab Erreichen des 18. Lebensjahres tätowiert.
Das Tätowieren von Personen, die unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss stehen oder Bluter sind, werden nicht tätowiert.
Es wird das Recht vorbehalten, Kundenwünsche unbegründet abzulehnen. Insbesondere für politische Wunschmotive oder Stilrichtungen, die als Künstler nicht umgesetzt werden können.